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Energie sparen

 
Durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) sind Gebäudeeigentümer seit 2007 dazu verpflichtet, Miet- und Kaufinteressenten bei der Neuvermietung bzw. beim Verkauf von Gebäuden einen Energieausweis vorzulegen. Dies betrifft auch Neu- und Umbauten.

Um den Energieausweis zu erhalten, ist eine Überprüfung des Gebäudes durch einen unabhängigen Sachverständigen nötig. Dieser nimmt die Dämmung von Wänden und dem Dach sowie die Heizungsanlage genau unter die Lupe. Mit dem Energieausweis ist der Gebäudeeigentümer dann in der Lage, die energetische Qualität des Gebäudes nachzuweisen. Der Nutzer oder Käufer kann anhand des Energieausweises verschiedene Gebäude miteinander vergleichen und bekommt somit eine wertvolle Entscheidungshilfe an die Hand.

Bei einer Gebäudeprüfung sollten alle Fenster und Türen des Gebäudes optimal abgedichtet sein. Sofern dies bei Ihrem Gebäude nicht der Fall ist, empfiehlt sich der Austausch der alten Dichtungen. Bei Energieverlust an Fenstern und Türen spielen alte Dichtungen eine entscheidende Rolle. Durch den Einsatz neuer Dichtungen werden Fenster und Türen wieder optimal abgedichtet – und damit ideale Voraussetzungen für die Überprüfung der Fenster- und Türdichtheit im Handumdrehen geschaffen.

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